3G in der Kreisverwaltung

Gültig ab Donnerstag, 25.11.2021

Verwaltungsgebäude

Die Umsetzung beruht auf der durch Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes.


In Umsetzung der durch Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Neufassung der Corona-Landesverordnung führt auch die Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg die 3G-Regel für alle Verwaltungsstandorte ein!

Zum Betreten aller Einrichtungen und Häuser der Kreisverwaltung müssen Besucher ab heute einen gültigen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen - beziehungsweise als dritte Möglichkeit ein negatives Testergebnis eines bei einer Schnelltesteinrichtung durchgeführten Corona-Schnelltest, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Minderjährige (unter 18 Jahren) sind von der Regelung ausgenommen.

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