3G Pflicht im ÖPNV für Schülerinnen während der Ferien

NAHBUS informiert

Vorderansicht eines Busses der NAHBUS

Der Schülerausweis bzw. die Schülerzeitkarte reicht somit während der Ferien nicht mehr aus.


In der neuesten Fassung des Infektionsschutzgesetzes wurde die 3G Regelung für Schüler im Nahverkehr geändert (§28b, Absatz 5). Demnach sind Schülerinnen von der 3G Nachweiserbringung nur dann befreit, wenn sie außerhalb der Schulferien im Nahverkehr fahren. Im Umkehrschluss bedeutet es: Während der Schulferien müssen demnach auch Schülerinnen einen 3G Nachweis vorlegen, wenn sie mit Bus oder Bahn fahren wollen. Bisher waren Schülerinnen davon befreit, da sie regelmäßig in der Schule getestet wurden und der Schülerausweis oder die Schülerzeitkarte somit als Nachweis  ausreichte. Da während der Schulferien diese regelmäßigen Tests nicht mehr durchgeführt werden, hat der Gesetzgeber nun festgelegt, dass auch Schüler während der Ferien einen 3G Nachweis erbringen müssen. Der Schülerausweis bzw. die Schülerzeitkarte reicht somit während der Ferien nicht mehr aus. Schüler, die nicht genesen oder geimpft sind, müssen demzufolge einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist (bei PCR-Tests max. 48 Stunden), um während der Schulferien den ÖPNV nutzen zu können. Diese Regelung gilt
somit bereits für die anstehenden Weihnachtsferien, die in Mecklenburg-Vorpommern am 22. Dezember 2021 beginnen.

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