Allgemeinverfügung zum Distanzunterricht erlassen

Corona Virus

In Umsetzung der gestern von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verkündeten Maßnahmen hat der Landkreis heute die Allgemeinverfügung zum Distanzunterricht, der ab Montag stattfinden soll, veröffentlicht und an die Schulleitungen versandt. Zu finden ist sie auf www.nordwestmecklenburg.de unter „Bekanntmachungen“.

Hier die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • Am Montag werden alle Schülerinnen und Schüler allen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ab der Jahrgangsstufe 7 ausschließlich im Distanzunterricht beschult.
  • Für Zeugnisnoten bildende Leistung in Abschlussklassen (z.B. Vor-Abitur-Klausuren) können in Einvernehmen mit dem zuständigen Schulrat davon ausgenommen werden.
  • Es gilt Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Lehrkräfte und weitere Beschäftigte der Schulen auch im Unterricht.
  • Die Verfügung gilt zunächst für eine Woche, also bis zum 18.12., weil am 21.12. die Weihnachtsferien beginnen.
Zurück Nach oben Drucken Notfall