Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V 25.6.2021

Testerfordernisse entfallen am Freitag, 25.06.2021.

Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V

Entfall von Testpflichterfordernissen gemäß § 1a Corona-LVO M-V

 

Der Landkreis gibt bekannt, dass die Voraussetzungen für den Wegfall von bestimmten Testpflichterfordernissen in der Corona-LVO M-V sowie  der zugehörigen Anlagen vorliegen. Diese Testerfordernisse entfallen am Freitag, 25.06.2021.

 

Gemäß § 1a Corona-LVO M-V sind folgende Bereiche vom Wegfall der Testerfordernisse ausgenommen:

 

-          § 2  Abs. 14 Corona-LVO M-V („Jahrmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte“)

-          § 2 Abs. 29 („Messen und Ausstellungen“)

-          § 3 Abs. 1a („Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen“)

-          § 4 („Beherbergung“)

-          § 8 Abs. 9a und 9b („genehmigungspflichtige Veranstaltungen“)

 

 

Wismar, den 25.6.2021

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