Bekanntmachung_Öffentlichkeitsbeteiligung, zur 4.LVO zur Änderung Natura 2000-LVO_8.3.2021
Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt
Öffentlichkeitsbeteiligung über den Entwurf der Vierten Landesverordnung zur Änderung der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung
Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt
Vom 23.02.2021
Das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, die Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 462), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. März 2018 (GVOBl. M-V S. 107, 155) geändert worden ist, zu ändern. Die Anlage 4 wird an die aktuelle Datenlage angepasst. Dies betrifft das Vorkommen von Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Managementpläne, die unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt worden sind, sowie teilweise aktuellerer Daten zu den Lebensraumtypen aus der Zustandsüberwachung durch die Fachbehörden für Naturschutz.
Gemäß § 15 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 3 Satz 6 des Naturschutzausführungsgesetzes vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) geändert worden ist, ist der Entwurf der Verordnung für die Dauer eines Monats bei den Nationalparkämtern, Biosphärenreservatsämtern, Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt sowie Landräten und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden öffentlich auszulegen.
- Der Entwurf der Vierten Landesverordnung zur Änderung der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung ist auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern unter
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Rechtsvorschriften/
bei den aktuellen Rechtsetzungsvorhaben einsehbar.
- Die öffentliche Auslegung der Unterlagen erfolgt in der Zeit vom
- März 2021 bis einschließlich 16. April 2021
in den nachfolgend genannten Naturschutzbehörden während der Dienstzeiten:
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte |
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg An der Jägerbäk 3 |
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Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Badenstraße 18 18439 Stralsund, |
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg Bleicherufer 13 19053 Schwerin, |
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Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe Wittenburger Chaussee 13 19246 Zarrentin, |
Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen Circus 1 18581 Putbus,
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Nationalparkamt Vorpommern Im Forst 5 18375 Born, |
Nationalparkamt Müritz Schloßplatz 3 17237 Hohenzieritz. |
- Darüber hinaus erfolgt die öffentliche Auslegung während der Dienstzeiten in der Zeit vom
- März 2021 bis einschließlich 16. April 2021
Im
Bürgerbüro
Verwaltungsgebäude des Landkreises Nordwestmecklenburg
(ehemalige Malzfabrik)
Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen
- Wegen der Corona-Lage erkundigen Sie sich bitte, welche Öffnungszeiten existieren. Es wird dringend empfohlen, sich telefonisch oder per E-Mail zu melden, wenn Interesse an der Einsichtnahme in die Änderungsverordnung besteht. Wenden Sie sich dazu an die genannten Auslegungsstellen oder das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern:
Telefon 0385 588 6204
E-Mail Natura2000.LVO@lm.mv-regierung.de
- Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit kann jede Person schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Auslegungsstellen Bedenken oder Anregungen vorbringen. Bei einem Vorbringen zur Niederschrift berücksichtigen Sie bitte Ziffer 4. Schriftliche Stellungnahmen können auch direkt an das
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
gerichtet werden. Auch für Stellungnahmen steht die E-Mail-Adresse
Natura2000.LVO@lm.mv-regierung.de zur Verfügung.
