Covid19 in NWM – Freitag (3.9.)
Am Freitag melden wir aus Nordwestmecklenburg 19 Neuinfektionen. Damit steigt die Inzidenz im Landkreis um 3,2 auf nun 55,1. Auf der risikogewichteten Stufenkarte des Landes befindet sich Nordwestmecklenburg nun den 3. Tag im „gelben“ Bereich der Stufe 2. Was das konkret an Maßnahmen bedeutet, fassen wir weiter unten in dieser Meldung zusammen.
Im Fallgeschehen finden sich auch heute einzelne Fälle bei Schülerinnen und Schülern, einer Lehrperson, sowie Kindern und Personen aus dem Kitabereich. Enge Kontaktpersonen mussten in Quarantäne geschickt werden, eine Allgemeinverfügung ergab sich heute nur aus einem Fall (s.u.). In vielen Fällen wird das Umfeld nun aber verstärkt beobachtet, um beim Auftreten weiterer Fälle dort Maßnahmen einleiten zu können.
Mindestens ein Fall steckte sich nach den Ermittlungen beim gemeinsamen Fußballspiel an und gehört nun zu einem Infektionsgeschehen mit bislang 3 „Hobbykickern“.
Im Bereich Schiffbau in Wismar erhöht sich die Zahl der aktiven Fälle mit 3 neuen heute auf 27.
Rostock ist außer NWM heute das einzige Gebiet, dass als „gelb“ eingestuft ist, weist mit 68,9 auch die höchste Inzidenz auf und hat heute 18 neue Fälle gemeldet. Die meisten Neuinfektionen am Freitag und einen Todesfall meldet aber der Landkreis Rostock mit 23 – die Inzidenz dort beträgt 34,1. Vorpommern-Greifswald liegt bei 40,7, Schwerin bei 30,3, Vorpommern Rügen bei 16,0, Ludwigslust-Parchim bei 15,6 und die Mecklenburgische Seenplatte bei 15,1.
Landesweit sinkt die Inzidenz leicht auf 33,4.
Eine Allgemeinverfügung
Eine zweite Allgemeinverfügung nach der am 28.8. musste heute für die Regionalen Schule mit Grundschule in Proseken erlassen werden. Sie betrifft Schülerinnen und Schüler der Klasse 6c, die am 1. oder 2.9. in der Schule waren. Diese müssen bis zum 16.9. in Quarantäne, nachdem heute für die Klasse das dritte positive Testergebnis für ein Schulkind vorlag.
Landkreis den 3. Tag auf Ampelstufe „gelb“
Am Mittwoch (1.9.) wurde der Landkreis Nordwestmecklenburg in der risikogewichteten Stufenkarte des LaGuS in Stufe „gelb“ der Corona-Ampelverordnung eingestuft. Dies war auch am Donnerstag der Fall, so dass Freitag nun der dritte Tag ist, an dem der Landkreis in Stufe 2 eingruppiert ist. Der Landkreis hat heute auf seiner Webseite formal über diesen Umstand informiert.
Nach Ampelverordnung und Corona-Landesverordnung MV ergeben sich daraus für die kommenden Tage ein paar Maßnahmen, die in Kraft bleiben, bis sich der Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Tagen in einer niedrigeren Stufe befindet (und dann ab dem übernächsten Tag).
Die wichtigsten Maßnahmen haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Ordnung und öffentliches Leben
Im Bereich des öffentlichen Lebens treten nach Corona-Landesverordnung ab Sonntag wieder Testerfordernisse (Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt sein darf) für Innenbereiche und bestimmte Dienstleistungen und Aktivitäten in Kraft:
- Innengastronomie
- körpernahe Dienstleistungen einschließlich Friseure
- Theater, Museen und andere Kultureinrichtungen
- Indoor-Sport und –Freizeitaktivitäten (auch Schwimm- und Spaßbäder)
- Veranstaltungen
- Beherbergung bei Anreise sowie mindestens alle drei Tage (jedoch nicht häufiger als zweimal wöchentlich)
Zum Besuch von Diskotheken, Clubs sowie Tanzveranstaltungen besteht die Pflicht, einen Nucleinsäure-Test (z.B. PCR-Test) vorzulegen.
Wichtig: Die Testerfordernisse gelten nicht für vollständig geimpfte oder genese Personen, Kinder unter 6 Jahren sowie für regelmäßig getestete Schülerinnen und Schüler (der Schultest zählt nicht für den Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen sowie Krankenhäusern und Pflegeheimen).
Für die genannten Bereiche gilt also nun das so genannte „3G-Prinzip“.
Weitere Informationen der Landesregierung dazu:
https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/
und
https://www.regierung-mv.de/corona/Corona-Ampel-vereinfacht/
Kindertagesförderung und Hort
Im Bereich der Kitas und Horteinrichtungen gibt es keine sehr großen Veränderungen. Nach Corona-Jugendhilfe-Durchführungsverordnung befinden sich Kitas und ähnliche Einrichtungen auch in Stufe gelb im „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“.
Ein paar kleinere Änderungen bringt Stufe 2 aber mit sich:
- Im Hort gilt im Innenbereich die Maskenpflicht
- Auch leichte Erkältungssymptome bei Kindern müssen ärztlich abgeklärt werden.
Weitere Informationen der Landesregierung dazu:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Kindertagesf%C3%B6rderung/
Schulen
Gemäß Corona-Schulverordnung besteht ab Sonnabend (4.9.) wieder Maskenpflicht an den Schulen im Landkreis.
Weitere Informationen der Landesregierung zum Schulbetrieb:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus/Coronavirus-%E2%80%93-Informationen-f%C3%BCr-schule/Zu-den-Regelungen-f%C3%BCr-die-Schulorganisation/
