Covid19 in NWM – Inzidenz steigt über 100
Am Freitag wurde die Inzidenz in Nordwestmecklenburg erstmals dreistellig mit einem Wert von 113,8 und 67 gemeldeten Neuinfektionen. Die Zahl der Menschen in Quarantäne stieg auf 1.396, darunter 223 infizierte Personen. Man kann also auch für unseren Landkreis von einem sehr starken Anstieg der Infektionszahlen sprechen – bundesweit sind einige Landkreise mit Inzidenzen von weit über 500 sehr schwer betroffen.
Gestern berichteten wir über die Beschlüsse auf Landesebene zur Verschärfung der Maßnahmen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten werden auch am Wochenende weiter beraten, weshalb zu Wochenbeginn mit weiteren Entscheidungen gerechnet werden kann.
Wir haben bereits in einer Meldung heute Nachmittag auf die heute erlassene Allgemeinverfügung hingewiesen, die Distanzunterricht ab Montag für alle Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 bis zu den Weihnachtsferien vorschreibt.
Eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum an bestimmten Orten wird aus den bis heute eingegangen Meldungen der Gemeinden und Ämter erarbeitet.
Unter den „regulären Fällen“ (mehr zu den anderen s.u.) sind erneut rund ein Drittel bereits als Kontaktpersonen in Quarantäne, es sind aber auch einige neue Fälle darunter, aus denen sich bislang aber keine weiteren Allgemeinverfügungen ergeben haben.
Schwerer Hotspot in Diakonie-Einrichtungen in Grevesmühlen
Bereits am Dienstag und Mittwoch berichteten wir über ein Fallgeschehen in der Diakonie und Schwerstpflegeeinrichtung „Haus am Tannenberg“ in Grevesmühlen. In der Einrichtung mit 60 Gepflegten und 60 Beschäftigten waren zunächst ein Gepflegter und 3 Beschäftigte positiv getestet worden, am Mittwoch eine weitere. Am Donnerstag wurden Reihenabstriche durch ein mobiles Abstrichteam des Landes durchgeführt.
Die Ergebnisse der rund 120 Abstriche trafen heute ein und bestätigten einen schweren Covid19-Ausbruch: 38 Tests waren positiv – davon sind 25 Gepflegte und 13 gehören zum Personal.
Dies führte nicht nur zu umfangreichen Kontaktermittlungen inner- und außerhalb der Einrichtung, sondern auch zum Erlass einer Quarantäne-Verfügung für die Einrichtung – sie gilt für alle Bewohner und alle Beschäftigten, die vom 7. bis zum 9.12. Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern hatten, sowie weitere Beschäftigte. Die Quarantäne gilt zunächst bis Heiligabend, den 24.12. und beinhaltet natürlich und leider auch ein Besuchsverbot für die Wohnbereiche.
Das Gesundheitsamt arbeitet intensiv mit der Einrichtungsleitung zusammen. Der Träger steuert Personal aus anderen Einrichtungen teilweise um, damit es nicht zu Engpässen in der Versorgung kommt. Auch ansonsten kann die Kooperation von Seiten des Gesundheitsamtes nur als sehr gut bezeichnet werden. Die Arbeiten werden über das Wochenende weitergehen und sind noch nicht abgeschlossen.
Einen ebenfalls betroffenen Werkstattbereich mit Verbindung zu der Einrichtung hat der Träger vorläufig in Eigeninitiative geschlossen.
