Covid19 in NWM – Mittwoch (12.1.)
Die Fallzahl am Mittwoch liegt mit 224 Neuinfektionen ähnlich hoch wie am Dienstag. Die Infektionsinzidenz steigt dadurch um 38,6 auf nun 493,7. Die Hospitalisierungsinzidenz bleibt heute unverändert bei 1,3. Die ITS-Auslastung wird heute in neuer Form wieder angegeben und beträgt für NWM, LUP und Schwerin 12,8%, was für sich der Stufe Orange entspräche (s.u.).
Die Einstufung des Landkreises in der risikogewichteten Stufenkarte des Landes liegt bei Stufe Gelb.
In MV vorerst weiter gültig sind die Regeln der Ampelstufe Rot.
Die Einstufung von Mecklenburg-Vorpommern in der Stufenkarte ist heute den vierten Tag in Folge Orange. Außer NWM steht noch Ludwigslust-Parchim auf Stufe Gelb. Schwerin, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald stehen auf Orange; Rostock, der Landkreis Rostock und die Mecklenburgische Seenplatte auf Rot. 1.355 Neuinfektionen und 6 Todesfälle werden heute aus unserem Bundesland gemeldet. Die meisten neuen Fälle kommen knapp nicht aus Nordwestmecklenburg, sondern aus Ludwigslust-Parchim mit 225 Neuinfektionen. Die höchste Infektionsinzidenz weist mit 532,4 die Mecklenburgische Seenplatte auf.
Die Landesweite Hospitalisierungsinzidenz sinkt auf 6,1, die Infektionsinzidenz beträgt 421,0. Die Auslastung der Intensivkapazitäten mit Covid-Patienten liegt bei 14,2%.
Landesverordnung überarbeitet
Das Land hat eine Neufassung der Corona-Landesverordnung veröffentlicht, in der auch der gerichtlich bemängelte und zeitweise außer Vollzug gesetzte Gewichtungsfaktor „ITS-Auslastung“ für die Berechnung der Corona-Ampelstufe neu geregelt wurde:
Bezugsgröße sind ab sofort wieder die insgesamt verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Die Prozentwerte für die unterschiedlichen Einstufungen des Faktors ändern sich dadurch ebenfalls wieder, vergleichbar dem vorher bekannten System. So entspricht nun eine Auslastung von 15% aller intensivmedizinischen (Erwachsenen-)Betten mit Covid-Fällen der Warnstufe Rot der Stufenkarte.
Link zur Pressemeldung des Ministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Aktuell/?id=177016&processor=processor.sa.pressemitteilung
Die in der Meldung erwähnte Verkürzung der Quarantäne-Zeiten bedurfte einer Anpassung der Allgemeinverfügung des Landkreises, damit sie im Kreisgebiet in Kraft tritt. Diese Überarbeitung wurde vorgenommen und die Allgemeinverfügung soeben (12.1.22, 18 Uhr) auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Sie gilt nur für Quarantänen, die nach ihrem Inkrafttreten ausgesprochen werden, also z.B. nicht rückwirkend für die heutigen Fälle.
