Erste Stellungnahme des Landkreises NWM zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schwerin

Eine Entscheidung mit bundesweiten Konsequenzen

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin in der Sache zeitweise Gemeinschaftsunterkunft Upahl zur Kenntnis genommen. Dieser Beschluss hat eine bundesweite Strahlkraft für alle Landkreise und wird Auswirkungen auf die Schaffung weiterer Unterkünfte haben. Die Schaffung der dringend notwendigen Plätze für Gemeinschaftsunterkünfte wird durch diesen Beschluss mehr als erschwert und die Lage spitzt sich somit weiter zu. In Konsequenz wird dies nun bedeuten, dass weitere Sporthallen geschlossen und für die Aufnahme von Asylbewerbern vorbereitet werden müssen.


Nach der Auswertung der Beschlussbegründung behält sich der Landkreis die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald vor. Der Landkreis wird den Beschluss in der kommenden Woche mit dem zuständigen Innenministerium auswerten.

Zurück Nach oben Drucken Notfall