Finanzen 2025

Innenministerium genehmigt Nachtragshaushalt

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Landrat Tino Schomann: Haushaltslage aber weiter angespannt


Mit Entscheidung vom 6. August 2025 hat das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern die vom Kreistag Nordwestmecklenburg am 24.7.2025 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 des Landkreises Nordwestmecklenburg genehmigt.  Die Entscheidungen des Ministeriums beinhalten keine Anordnungen zu Haushaltsverbesserungen oder ähnlichem durch den Landkreis Nordwestmecklenburg.

Jedoch hat Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann parallel zum Genehmigungsverfahren eine Haushaltssperre für Personalausgaben in Höhe von 1,5 Mio. Euro ausgesprochen: „Sollten im weiteren Haushaltsvollzug weitere Einsparungen möglich sein, werde ich zusätzliche Haushaltssperren aussprechen. Jedoch wird der Landkreis trotz dieser Haushaltssperren in 2025 keinen ausgeglichenen Jahresabschluss vorlegen können. Die aktuelle Haushaltslage ist weiterhin angespannt und es bedarf grundlegender Reformen insbesondere in den Bereichen Jugend und Soziales, um die sich weiterhin abzeichnenden Kostensteigerungen zu bremsen.“

Mit Erlangen der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung 2025 nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Landkreises wird gleichzeitig die interne Anordnung zur Anwendung der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung durch den Landrat aufgehoben.

Der Nachtragshaushalt 2025 sieht eine Erhöhung der Kreisumlage von 41 v.H. auf 43,5 v.H. vor.

Mit den genehmigten Krediten kann die planmäßige Durchführung der kreislichen Investitionen sichergestellt werden.

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