Geflügelpest im Nachbarlandkreis Rostock

NWM warnt vor Auswirkungen

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Mehrere Gemeinden Nordwestmecklenburgs liegen in der Überwachungszone


Die Geflügelpest lässt den Landkreis Nordwestmecklenburg auch im Jahr 2026 nicht zur Ruhe kommen. Nach Nachweisen des H5N1-Virus in einem gewerblichen Putenbestand in Jürgenshagen/Ortsteil Moltenow im benachbarten Landkreis Rostock wurde durch die dort zuständige Behörde eine Schutz- und eine Überwachungszone um den Ausbruchbestand festgelegt. Teile der Überwachungszone reichen in den Landkreis Nordwestmecklenburg hinein.

„Bereits seit Ende Oktober des vergangenen Jahres mussten wir immer wieder das Geflügelpestvirus der Variante H5N1 bei Wildvögeln feststellen. Besonders häufig waren Kraniche infiziert. Von einem Ausbruch im Hausgeflügelbestand war unser Landkreis bisher zum Glück nicht betroffen, ist nun aber durch die Ausdehnung der Überwachungszone im Nachbarlandkreis Rostock bis in unseren Kreis hinein beteiligt. Wegen der bestehenden winterlichen und kalten Witterung kann durch das Zusammenziehen der Wildvögel mit einer Intensivierung des Infektionsgeschehens gerechnet werden“, warnt Landrat Tino Schomann.

Da das Infektionsrisiko für die Hausgeflügelbestände also weiterhin hoch bleibe, sei insbesondere die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen wichtig, um Viruseinträge zu verhindern, so Tino Schomann weiter.

Die Überwachungszone muss nach Angaben des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelsicherheit des Landkreises Nordwestmecklenburg einen Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchbestand haben. Insofern haben Geflügelhalter in folgenden Orten und Ortsteilen Nordwestmecklenburgs die nach der Geflügelpest-Verordnung angeordneten Maßnahmen zu beachten:

·         die Gemeinde Passee mit allen Orten und Ortsteilen,

·         die Gemeinde Glasin mit allen Orten und Ortsteilen,

·         in der Gemeinde Züsow die Ortsteile: Bäbelin, Teplitz, Wahrendorf,

·         in der Gemeinde Neukloster der Ortsteil Neuhof,

·         in der Gemeinde Lübberstorf die Ortsteile Lübberstorf und Lüdersdorf,

·         in der Gemeinde Warin der Ortsteil Neu Pennewitt.

 

Die konkreten Festlegungen für die Überwachungszone sind in der Allgemeinverfügung Nr. 1-2026 geregelt, die unter folgendem Link nachzulesen ist: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html

In der Überwachungszone und im gesamten Landkreis gilt zusätzlich: Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln – insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressende Wildvögeln – und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, dann gilt auch hier die Stallpflicht oder die Haltung in einer Wildvogel sicheren Voliere.

Zudem sind die bereits erwähnten allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

-       Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand - insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln - sicher unterbunden wird.

-       Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben.

-       Hofteiche sind sicher auszuzäunen.

-       Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.

-       Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.

-       Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.

-       Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.

Der aktuelle Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich. Gut zu wissen ist, dass unsere Lebensmittelproduzenten, die Geflügel und deren Produkte verwerten, durch die Behörden und den Handel kontrolliert werden. Eine Gefahr von beispielsweise Eiern oder Fleisch geht also nicht aus.

Weitere Informationen zur Geflügelpest und die aktuelle Risikobewertung finden Interessierte auch auf der Internetseiten des Landkreises unter der Adresse www.nordwestmecklenburg.de und des Friedrich-Loeffler-Instituts unter ww.fli.de.  

Bei fachspezifischen Fragen stehen Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

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