Geflügelpest in Hausgeflügelhaltung in Stockelsdorf festgestellt
Gemeinde Lüdersdorf teilweise von Überwachungszone betroffen
Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelsicherheit des Landkreises informiert:
Am 02.11.2022 wurde in einer Hausgeflügelhaltung in Stockelsdorf im Landkreis Ostholstein der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Durch die zuständige Behörde wurde eine Schutzzone (Sperrbezirk) und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) um den Ausbruchsbestand festgelegt.
Ein geringer Teil der Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Nordwestmecklenburg hinein, so dass Geflügelhalter im Ortsteil Herrnburg der Gemeinde Lüdersdorf die nach der Geflügelpest-Verordnung angeordneten Maßnahmen zu beachten haben.
Die Festlegungen für die Überwachungszone sind in der Allgemeinverfügung Nr. 2-2022 geregelt, die auf der Homepage des Landkreises unter "Bekanntmachungen" nachzulesen ist.
https://www.nordwestmecklenburg.de/de/oeffentliche_bekanntmachungen.html
Landrat Tino Schomann zu dem Fall:
"Auch wenn sich in diesem Fall nur ein Teil der Überwachsungszone bis zu uns erstreckt, sollte es für alle Geflügelhalter im Landkreis eine Erinnerung sein: Es ist wieder Zeit, die Biosicherheitsmaßnahmen für den eigenen Hof oder ihre Hobbyhaltung zu überprüfen und bereits jetzt zu verschärfen. Das ist keine Formsache, sondern eine konkrete Maßnahme zum Schutz der eigenen Tiere."
Nach einem Rückgang der Fallzahlen im Frühjahr des Jahres, kam es bereits im Sommer zu erneuten Nachweisen des Geflügelpestvirus vom Subtyp H5N1 bei Wildvögeln. Besonders massiv betroffen waren dabei Kolonien von Seeschwalben in der Ostseeküstenregion. Das Friedrich-Loeffler-Institut geht in seiner aktuellen Risikoeinschätzung inzwischen von einer ganzjährigen Anwesenheit hochpathogener aviärer Influenzaviren in Europa aus.
Aus den Erfahrungen der Vorjahre muss mit dem Einsetzen der nassen und kälteren Witterung sowie dem Zusammenziehen der Wildvögel zusätzlich mit einer Intensivierung des Infektionsgeschehens gerechnet werden. Die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung, um die Gefahr einer Einschleppung des Geflügelpestvirus so weit wie möglich zu reduzieren.
Da die Umgebungen der Geflügelhaltungen, in denen es in der Vergangenheit zu Geflügelpestausbrüchen kam, vielfach Ähnlichkeiten in Bezug auf dort vorhandene Gewässer, wie Seen, Hof- oder Dorfteiche und Bäche, mit teilweise direktem Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel aufwiesen, wurde für die festgelegte Überwachungszone u.a. das Folgende angeordnet:
Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, sind die Tiere aufzustallen oder in einer Wildvogel sicheren Voliere zu halten.
Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen im Landkreis:
- Tierhalter haben sicherzustellen, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwäne und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
- Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben.
- Hofteiche sind sicher auszuzäunen.
- Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).
In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.
Weitere Informationen auch unter:
Tiere Landkreis Nordwestmecklenburg

