Geflügelpest in Neubukow: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zum Beobachtungsgebiet

In einem Hausgeflügelbestand in 18233 Neubukow OT Malpendorf (Landkreis Rostock) wurde der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest vom Subtyp H5N8 festgestellt. Um diesen Ausbruchsbestand wird ein Beobachtungsgebiet von mindestens 10 km festgelegt.

Vom Beobachtungsgebiet sind in Nordwestmecklenburg betroffen:

  • alle Ortsteile der Gemeinde Boiensdorf,
  • in der Gemeinde Neuburg die Ortsteile Lischow, Vogelsang, Nantrow, Neu Nantrow, Ilow und Madsow,
  • in der Gemeinde Passee die Ortsteile Neu Poorstorf und  Höltingsdorf. 

Die Geflügelhalter in den betroffenen Ortschaften sind verpflichtet, die angeordneten Maßnahmen strikt einzuhalten und ihren aktuellen Geflügelbestand beim FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt umgehend zu melden. Beim Veterinärdienst des Landkreises sind 58 Geflügelhalter registriert, die von den Auflagen betroffen sind. Sie werden von der Kreisverwaltung noch gesondert am morgigen Tag angeschrieben.

Zu den angeordneten Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen nach § 3 bis 4 der Geflügelpestverordnung.
  • Unverzügliche Anzeigepflicht für verendete Vögel.
  • Gehaltenes Geflügel und Federwild oder deren Erzeugnisse dürfen nicht in einen anderen Bestand verbracht werden.
  • Verbot von Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen.
     

Kreis-Veterinär Dr. Philipp Aldinger fordert alle Geflügelhalter im Landkreis auf, die Lage ernst zu nehmen: „Wenn auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Hofteich, unmittelbarer Zugang zu einem Gewässer, Wildvogeleinflug) keine sichere Barriere zwischen Wildvögeln- insbesondere zu Wildenten, Wildgänse, Schwäne und aasfressende Wildvögel- und dem Hausgeflügelbestand herzustellen ist, sind die Tiere in einem geschlossenen Stall oder in einer Wildvogel sicheren Voliere zu halten.“

Sämtliche Auflagen finden sich in der Allgemeinverfügung des Landkreises unter Bekanntmachungen

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