Geflügelpest: Sperrbezirk bei Gadebusch wird aufgehoben

Huhn auf schwarzem HintergrundHuhn auf schwarzem Hintergrund

Nachdem bereits am 29.12.2020 in einer privaten Geflügelhaltung in Gadebusch (Ortsteil Neu Bauhof) Fälle von Geflügelpest aufgetreten waren, hatte der Landkreis am selben Tag eine Allgemeinverfügung (Nr. 4) mit Schutzmaßnahmen und einem Sperrbezirk erlassen.
Seitdem wurden im fraglichen Gebiet keine weiteren Fälle der Tierseuche festgestellt, weshalb der Landkreis diesen Sperrbezirk mit Wirkung zum 20.1.2021 aufgehoben hat. Die entsprechende Allgemeinverfügung Nr. 5 zur 5 zur Bekämpfung der Geflügelpest wurde am 19.1.2021 auf der Internetseite des Landkreises unter veröffentlicht.

Damit wird die Stallpflicht für Geflügelhalter zwar aufgehoben, das festgelegte Beobachtungsgebiet bleibt aber noch bis zum 28.1. bestehen. Amtstierarzt Dr. Philipp Aldinger weist eindringlich darauf hin, dass mit der Aufhebung des Sperrgebietes keine Entwarnung gilt und weiter Vorsicht geboten ist: „Das Geflügelpestvirus ist in der Wildvogelpopulation noch vorhanden, das zeigen die letzten Ausbrüche und Nachweise in Deutschland. Insofern gibt es auch noch keine generelle Entwarnung und die allgemeinen Biosicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten.“, so Aldinger: „Hofteiche sind besonders attraktiv für Wildvögel und sind weiträumig auszuzäunen. Sofern das auf den betroffenen Grundstücken nicht möglich ist, hat der Tierhalter die Pflicht das Geflügel (außer Tauben) in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Wildvogel sichere Voliere) zu halten.“

Weiterhin gelten folgende Vorsichtmaßnahmen für Geflügelhalter:

  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
  • Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.

    Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901). In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.
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