Information gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V 21.2.2022
Risikogewichtete Einstufung des Landes in die Stufe 4 („rot“)
Datumsbezug: 21.02.2022
Information gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V – Risikogewichtete Einstufung in die Stufe 4 („rot“)
Der Landkreis informiert darüber, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern in der risikogewichteten Stufenkarte des Landes seit dem 17.02.2022 - und damit mehr als drei Tage in Folge - in die Stufe 4 („rot“) eingestuft wurde.
Damit gelten seit heute, 21.02.2022 auch im Landkreis Nordwestmecklenburg die in der Corona-LVO M-V geregelten Maßnahmen der Stufe 4 („rot“).
