Informationen zu Härtefallfonds

Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Betroffene können eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten.


Die Bundesregierung hat Mitte November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Renten­­über­leitung, für jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler geschaffen. 

Die Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen.

Die Länder können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich am Härtefallfonds und in diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich

Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt.

Die Antragsformulare können bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds angefordert werden und der Antrag ist bis zum 30. September 2023 zu stellen.

Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum

E-Mail: gst@stiftung-haertefallfonds.de

Über folgenden Link können darüber hinaus die Antragsformulare auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden: BMAS - Härtefallfonds: Antragsformulare liegen vor und sind online verfügbar.

Für Fragen und weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung "Härtefallfonds" von montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241634 zur Verfügung.

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