"Jamel rockt den Förster"
Oberverwaltungsgericht bestätigt Glasverbot
Auch der Schlüssel zur Anzahl der Ordner hat Bestand.
Im Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Greifswald den Sicherheitsinteressen von Teilnehmern und Dritten wieder Geltung verliehen. Es hatte über die streitigen Auflagen zur Versammlung „Jamel rockt den Förster“ zu entscheiden, die vom Verwaltungsgericht Schwerin zuvor weitreichend ausgesetzt wurden. Nach eingehender Befassung mit dem Streitstoff hält das Oberverwaltungsgericht zwar an der Aufhebung des Alkoholverbots fest. Zugleich werden die übrigen Auflagen, insbesondere der Ordnerschlüssel als auch das Glasflaschenverbot, wieder in Kraft gesetzt.
Insgesamt fanden dabei die Annahmen und Feststellungen des Landkreises zu den herausfordernden örtlichen Gegebenheiten – Unübersichtlichkeit und Unebenheit des Geländes, Festivalcharakter der Veranstaltung, Schutz vor Verletzungsgefahren, als auch Sicherung einer geordneten Evakuierung im Notfall – eine eingehende Betrachtung und weit überwiegende Zustimmung durch das Gericht.
Entsprechend bleibt es sowohl beim Verbot von Glasflaschen und Glasbehältern auf dem gesamten Versammlungsgelände, als auch beim vom Landkreis Nordwestmecklenburg festgesetzten Ordnerschlüssel. Damit hat das Oberverwaltungsgericht eine maßvolle Entscheidung zu Gunsten der Sicherheit der Teilnehmer und Dritter getroffen.
Die Risiken des Alkoholkonsums, die durch die topographischen Gegebenheiten und den Festivalcharakter gesteigert werden, hat das Oberverwaltungsgericht zwar auch gesehen. Diese werden aber nach Abwägung durch die Inkraftsetzung der übrigen Auflagen nach Ansicht des Gerichts aufgefangen. Damit wird den Sicherheitsinteressen von Teilnehmern und Dritten Geltung verschafft.
Letztlich hat das Oberverwaltungsgericht entsprechend die durch den Landkreis Nordwestmecklenburg erteilten Auflagen in der aktualisierten Fassung gewürdigt und rechtlich eingeordnet. Ein Verfahrensmissbrauch oder eine Verhinderungstaktik, wie von der Anmelderin behauptet, wurde vom Oberverwaltungsgericht damit nicht festgestellt.
Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann: „Insofern sehen wir uns in unseren Auflagen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bestätigt. Auch, dass für die Versammlung ‚Jamel rockt den Förster‘ keine andere Beurteilung vorgenommen werden kann, wie dies durch die Anmelderin vehement gefordert wird.“
