Katzenjammer vermeiden
Veterinäramt Nordwestmecklenburg rät zur Kastration von Freigängerkatzen
Katzenkastration bedeutet Tierschutz und ist keine Tierquälerei
Lebhaft, verspielt und neugierig: Viele Menschen erfreuen sich an der Haltung von Freigängerkatzen oder aber an zufälligen Begegnungen mit den Tieren während eines Spaziergangs. Um jedoch im Sinne des Tierwohls unnötigen Katzenjammer zu vermeiden, mahnt das Veterinäramt Nordwestmecklenburg alle Tierhaltende von Freigängerkatzen einmal mehr zur rechtzeitigen Kastration ihrer Vierbeiner.
„Mit der Kastration von Freigängerkatzen soll der Verpaarung mit freilebenden Katzen, deren Vermehrung und damit dem Anwachsen der Population von freilebenden Katzen vorgebeugt werden“, sagt Amtstierarzt Dr. Philipp Aldinger.
Durch diesen Routineeingriff werden darüber hinaus die ungewollte Vermehrung der eigenen Katze verhindert und unerwünschte Verhaltensweisen wie das Markieren des Reviers oder die Symptome der Rolligkeit unterbunden. Eine rechtzeitige Kastration der Freigängerkatzen senkt zudem das Risiko des Herumstreunens und der Revierkämpfe und damit die Gefahr von Verletzungen und Infektionen.
„Durch die Kastration Ihrer Katzen unterstützen Sie die überwiegend ehrenamtlich ausgeführte Arbeit der Tierschutzvereine und Tierheime, die freilebende Katzen über eingerichtete Futterstellen versorgen, sie für die Kastration einfangen und wenn nötig Verletzungen oder Erkrankungen tierärztlich versorgen lassen“, so Dr. Philipp Aldinger weiter in seinem Appell an alle Tierhaltende von Freigängerkatzen.
Damit schließt sich das Veterinäramt Nordwestmecklenburg einem aktuellen Appell der Bundestierärztekammer (BTK) an. Darin erklärte BTK-Präsident Dr. Holger Vogel: „Über eines sollten sich alle Katzenbesitzer bewusst sein – Katzenkastration bedeutet Tierschutz und ist keine Tierquälerei.“
Im Landkreis Nordwestmecklenburg werden mit den Tierheimen in Dorf Mecklenburg und Roggendorf sowie dem „Lottihof“ in Seefeld bei Mühlen Eichsen drei Tierschutzeinrichtungen betrieben. Der Landkreis Nordwestmecklenburg unterstützt diese seit 2019 jährlich mit einer Zuwendung von jeweils 10.000 Euro.
Freilebende Katzen / Freigängerkatzen
Als freilebende Katzen werden Katzen bezeichnet, die weder einen Halter, noch ein Zuhause haben und meist ohne direkten Kontakt zum Menschen leben. Freigängerkatzen hingegen sind vom Menschen gehaltene und versorgte Katzen mit Zugang zum Außenbereich und unkontrolliertem Aufenthalt im Freien.
