Kinderimpftag gegen Covid19 am 14.6.
16:30-18:30 Uhr in der Kreisverwaltung in Wismar
Im Juni bietet das Impfteam des Landkreises Nordwestmecklenburg erneut eine Impfaktion speziell für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren. Dabei kommt der für diese Altersgruppe zugelassene mRNA-Impfstoff von BioNTech zum Einsatz.
Datum: Di, 14.06.2022
Uhrzeit: 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr ein
Ort: Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg,
Rostocker Str. 76, 23970 Wismar
1. OG im Neubau, es ist ausgeschildert
Zu diesen Zeiten werden ausschließlich Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren geimpft. Die Impfung erfolgt nur in Begleitung mindestens einer personensorgeberechtigten Person.
Die Impfung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Empfehlung der STIKO. Diese hat nach sorgfältiger Abwägung aller verfügbaren wissenschaftlichen Daten ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kinder am 24.05.2022 aktualisiert:
- Kinder mit Vorerkrankungen sollen weiterhin eine Grundimmunisierung mit 2 Impfungen sowie eine Auffrischimpfung erhalten.
- Gesunde Kinder sollen eine Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen bekommen, wenn sich in ihrem Umfeld enge Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.
- Die STIKO empfiehlt auch für gesunde Kinder, bei denen noch keine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, zunächst nur eine Impfstoffdosis.
- Ist der Zeitpunkt einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion bekannt, soll die Impfung frühestens 3 Monate nach der Infektion verabreicht werden.
- Gesunde Kinder, die bereits eine 2-malige Impfung erhalten haben, sollen zunächst nicht erneut geimpft werden.
Diese Impfempfehlung wurde vorsorglich durch die STIKO ausgesprochen, weil ein erneuter Anstieg von SARSCoV-2-Infektionen im kommenden Herbst bzw. Winter zu erwarten ist.
Für alle Kinder wird die Frage der Notwendigkeit einer Vervollständigung der Grundimmunisierung bzw. einer Auffrischimpfung im Spätsommer bzw. vor Wiederanstieg der Infektionszahlen erneut evaluiert.
Für die Impfung sind die Gesundheitskarte und möglichst auch der Impfausweis erforderlich.
