Nach Ostern keine „Testpflicht“ mehr in Gebäuden der Kreisverwaltung
Die Pflicht für Besucher zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske besteht weiterhin.
Nach Ostern, also ab Dienstag kommender Woche (19.4.), gelten für den Zutritt zu Verwaltungsgebäuden der Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg keine Zutrittsbeschränkungen in Form von Testpflichten oder Nachweis des Impfstatus mehr.
Bislang mussten Personen über 18 Jahren ohne „Booster-Impfung“ einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen. Mit dem Wegfall dieser Testpflicht entfällt nun auch die Überprüfung des Impfstatus am Eingang.
Um den Besucherstrom weiterhin besser lenken zu können, ist für Erledigungen in der Kreisverwaltung aber immer noch eine Terminanmeldung beim zuständigen Ansprechpartner notwendig.
(Ausgenommen von der Terminpflicht sind weiterhin die Zulassungs- und Führerscheinstelle sowie Leistungsempfänger für die regelmäßige Auszahlung von Sozialleistungen.)
Die Pflicht für Besucher zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske besteht weiterhin.
