Nachweise der Geflügelpest bei Schwänen

Schutzmaßnahmen für Hausgeflügelbestände

Aktuelle Informationen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg.


In den letzten Wochen gab es vermehrte Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in Europa und in Deutschland. Mittlerweile gibt es auch Nachweisen der hochansteckenden Variante der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 bei verendeten Schwänen im Landkreis Nordwestmecklenburg. Im Bereich der Insel Poel und der Wismarbucht wurden circa 25 verendete Schwäne gefunden und im Landeslabor in Rostock untersucht.

Aufgrund der aktuellen Funde muss mit einer weiten Verbreitung des Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation gerechnet werden.

Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann dazu: „Aus den Erfahrungen der Vorjahre muss mit dem Einsetzen der nassen und kälteren Witterung sowie dem Zusammenziehen der Wildvögel zusätzlich mit einer Intensivierung des Infektionsgeschehens gerechnet werden.“

Dabei geht es darum, den direkten und den indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln bzw. kontaminierten Materialien zum Hausgeflügel sicher zu vermeiden. Daher gilt:

  • Verhindern Sie den direkten Kontakt zwischen Ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln. Hofteiche sind besonders attraktiv für Wildvögel und stellen die größte Risikoquelle für Infektionen dar. Hier reicht dann nicht selten ein Stockenten-Pärchen als Infektionsquelle für den eigenen Hausgeflügelbestand aus. Daher sind Hofteiche weiträumig auszuzäunen, so dass die eigenen Tiere keinen direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln haben können.
  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie das Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.

„Die wichtigste vorbeugende Maßnahme zum Schutz des eigenen Geflügelbestandes ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Das Geflügelpest-Virus ist in der Wildvogelpopulation weit verbreitet, es kann quasi überall vorkommen, und das Einschleppungsrisiko darf nicht unterschätzt werden“, so Landrat Schomann.

Informationen zur Geflügelpest

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Friedrich- Loeffler Instituts (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/).

Bei fachspezifischen Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung (03841- 3040 3901).

In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385-50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

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