Parkplatzanlage geht in Betrieb

Neues am Verwaltungsstandort Wismar

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Parkplatzangebot verbessert sich für Besucherinnen und Besucher


Gute Nachricht für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung am Standort Wismar: In wenigen Tagen geht die kamerabasierte Schrankenanlage der Parkplatzanlage Rostocker Straße in Betrieb. Damit verbessert sich einerseits das Parkplatzangebot für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung, andererseits für deren Beschäftigte. Für Kurzparker sind die ersten beiden Nutzungsstunden kostenfrei.

Die Benutzung der Parkplatzanlage Rostocker Straße in Wismar ist Besucherinnen und Besuchern der Kreisverwaltung ab 22.12.2025 in der Zeit von 9 bis 22 Uhr gestattet. Es besteht keine Möglichkeit, einen Dauerparkplatz zu nutzen. Bei Nutzung des Parkplatzes über die genannte Öffnungszeit hinaus wird ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 30 Euro erhoben.

Für die Benutzung des Parkplatzes werden folgende Entgelte festgesetzt:

Montag bis Freitag

-          Kurzparker 1. und 2. Stunde: kostenfrei

-          angefangene 3. Stunde: 3,00 EUR

-          max. Entgelt ab 4. Stunde (Tageshöchstsatz) 4,00 EUR

Wochenende, Feiertag

-          je angefangene Stunde 1,00 EUR

-          max. Entgelt ab 4. Stunde (Tageshöchstsatz) 4,00 EUR

Die vom Kreistag Nordwestmecklenburg beschlossene Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkplatzanlage Rostocker Straße ist im Internet unter www.nordwestmecklenburg.de einsehbar.

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