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Verleihung des Umweltpreises für das Jahr 2025

Bürgerliches Engagement in Nordwestmecklenburg

Vorschläge gesucht! Der Umweltpreis wird im Rahmen des Landeserntedankfestes im Oktober verliehen.


Der Landkreis Nordwestmecklenburg vergibt im Jahr 2025 wieder einen Umweltpreis. Mit diesem Preis sollen Einzelpersönlichkeiten, Personengruppen, Kommunen, Vereine und Verbände, aber auch Betriebe und Institutionen gewürdigt werden, die sich ehrenamtlich bzw. uneigennützig im Bereich des Natur- und Umweltschutzes engagieren und hierdurch eine Vorbildfunktion haben.

Umweltprojekte und Umweltpädagogik

Alternativ kann der Umweltpreis für das Jahr 2025 auch als Förderung für geplante schulische Umweltprojekte bzw. für umweltpädagogische Projekte mit Kindern und Jugendlichen anderer Träger vergeben werden.

Preisgeld von 2000€

Der Landkreis stellt für den Umweltpreis insgesamt 2.000,00 € zur Verfügung. Der Umweltpreis wird als Geldpreis verliehen. Das Preisgeld kann auf mehrere Preisträger bzw. Projekte aufgeteilt werden. Die Höhe eines individuellen Preisgeldes soll dabei 500,00 € nicht unterschreiten. Die Namen und die Wirkungsstätte der Geehrten werden im „Nordwestblick“ sowie online veröffentlicht und auf einer Ehrentafel in der Kreisverwaltung dauerhaft der Öffentlichkeit präsentiert.

Preisverleihung beim Landeserntedankfest im Oktober

Der Umweltpreis wird im Rahmen des Landeserntedankfestes am 4. Oktober 2025 durch den Kreistagspräsidenten und den Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg verliehen.

Vorschläge einreichen

Auszeichnungs- und Projektvorschläge können beim Landkreis Nordwestmecklenburg postalisch eingereicht werden.

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachdienst Umwelt und Regionalentwicklung
Postfach 1565, 23958 Wismar

Ein Einreichen der Vorschläge ist auch per E-Mail an presse@nordwestmecklenburg.de möglich.

Die Frist ist der 26.08.2025

Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Institutionen und Kommunen. Mit dem Auszeichnungsvorschlag ist eine detaillierte und anschauliche Beschreibung des zu fördernden Projektes bzw. der zu würdigenden Leistungen einer Person oder Personengruppe sowie ein kurzer Lebenslauf der beteiligten Personen bzw. die Darstellung der Entwicklung einer Gruppe einzureichen.

Die Prüfung der Vorschläge und die Auswahl der Projekte sowie der Preisträger und Preisträgerinnen erfolgt durch eine Jury, die aus mindestens fünf Mitgliedern besteht und durch den Landrat berufen wird.

Die Entscheidung der Jury soll von den folgenden Hauptkriterien bestimmt werden:

  • Qualität des Auszeichnungsvorschlages
  • Maß des uneigennützigen bzw. ehrenamtlichen Engagements
  • Maß der positiven Wirkung auf Natur und Umwelt
  • Maß der Vorbildfunktion

Nicht verliehen werden kann der Preis an Mitglieder der Jury. Gebeten wird besonders um Vorschläge zur Auszeichnung von Kindern, Jugendlichen und durch sie geprägte Organisationen sowie um die Bewerbung von geplanten schulischen Umweltprojekten bzw. umweltpädagogischen Projekte mit Kindern und Jugendlichen anderer Träger.

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