Zuschüsse für digitale Endgeräte vom Jobcenter

Online-Schulunterricht soll keine Frage des Geldbeutels sein

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Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen, Zuschüsse für digitaler Endgerätezu gewähren.


Das Jobcenter Nordwestmecklenburg informiert:
Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen, zur Beschaffung digitaler Endgeräte einmalig Zuschüsse an Bedürftige zu gewähren, wenn durch die Schulen digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes brauchen Schülerinnen und Schüler digitale Endgeräte, um am Schulunterricht teilnehmen zu können. Soweit den betreffenden Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf, der über den SGB II Regelbedarf hinausgeht.

 Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und Hilfebedürftig im Sinne des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind. Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht.

Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach dem jeweiligen Kaufpreis des Gerätes und ist regelmäßig auf den Gesamtbetrag von maximal 350,00 EUR je Schülerin oder Schüler.

Die notwendigen Antragsvordrucke werden auf der der Internetseite des Jobcenters Nordwestmecklenburg unter www.jobcenter-nwm.de zur Verfügung gestellt.

Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Nordwestmecklenburg unter Telefon 03841 414-0 gern zur Verfügung.

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