Zutritt zur Verwaltung ab 3. Januar nur mit gültigem Schnelltest

Ab Dritten Januar gilt die 3G-PLUS Regel. Um Terminanmeldung wird gebeten.

Verwaltung Wismar

Die Ausbreitung der neuen Omikron-Variante des Covid19-Virus bereitet Experten und Politik große Sorgen. Auch die Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg trifft deshalb zusätzliche Maßnahmen, um ihre Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Neben internen Umstrukturierungen und verschärften Hygienemaßnahmen gibt es dadurch auch eine Veränderung für Bürger, die Dienstgebäude der Kreisverwaltung aufsuchen wollen. Bislang war dies unter der 3G-Regel möglich.

Ab 3. Januar wird der Zutritt für Besucher der Verwaltung auf „3G-Plus“ umgestellt. Das bedeutet also, dass auch geimpfte und genesene Personen vorläufig zusätzlich ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis brauchen, um Einlass zu erhalten. Die Regel gilt für Personen ab 18 Jahren.

Zusätzlich werden die Bürger gebeten, Ihre Behördengänge möglichst an den Sprechtagen der Kreisverwaltung (Di, 9-12 / 13-16 Uhr und Donnerstag 9-12 / 13-18 Uhr) durchzuführen und im Vorfeld telefonisch oder per Email mit ihrem konkret zuständigen Sachbearbeiter oder Ansprechpartner einen Termin zu vereinbaren.
Grundsätzlich soll versucht werden, persönliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Soweit möglich, sollten Vorgänge deshalb telefonisch oder elektronisch erledigt werden.

Die Kreisverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese zusätzlichen Einschränkungen, die hoffentlich nicht lange in Kraft bleiben müssen.

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