Baugrunderkundung - B104 OU Schwerin, B106 bis Paulsdamm

Bekanntmachung des Straßenbauamtes Schwerin

Bekanntmachung des Straßenbauamtes Schwerin

 

Baumaßnahme: „Baugrunderkundung - B104 OU Schwerin, B106 bis Paulsdamm“

 

Die Projektgruppe Großprojekte im Straßenbauamt Schwerin plant die Ortsumgehung (OU) „B104 OU Schwerin, B106 bis Paulsdamm“. Diese führt von der B 106 (Schwerin – Wismar) bis zum Paulsdamm (B 104 Schwerin – Güstrow).

Als Grundlage für weiterführende Planungen werden Baugrunderkundungen im Bereich der Trasse und der zukünftigen Ingenieurbauwerke durchgeführt sowie Grundwassermessstellen errichtet.

 

Die Arbeiten beginnen mit Kleinbohrungen am 18.10.2021, die Tiefenbohrungen beginnen am 25.10.2021. Alle Arbeiten werden bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

 

Für evtl. Rückfragen steht die Straßenbauverwaltung per Mail zur Verfügung:


 ou-schwerin@sbv.mv-regierung.de

Die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass in dieser frühen Planungsphase noch keine Aussagen zu Details, individuellen Betroffenheiten sowie konkreten Terminen für Baubeginn und Verkehrsfreigabe möglich sind – diese Punkte sind Bestandteil der weiteren Planungsstufen und Beteiligungsmöglichkeiten, u.a. im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Schwerin, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).

 

 

 

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