Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V – Testerfordernisse für Innenbereiche

Ab Freitag, 24.09.2021 (00:00 Uhr) entfallen die Einschränkungen der Stufe 2 der Corona-Landesverordnung M-V in Verbindung mit der MV-Corona-Ampel.

Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 3 Corona-LVO M-V – Testerfordernisse für Innenbereiche

 

Der Landkreis informiert darüber, dass Nordwestmecklenburg in der risikogewichteten Stufenkarte des Landes am heutigen Tag (22.09.2021) den fünften Tag in Folge in die Stufe 1 eingestuft wurde. Ab Freitag, 24.09.2021 (00:00 Uhr) entfallen somit die Einschränkungen der Stufe 2 der Corona-Landesverordnung M-V in Verbindung mit der MV-Corona-Ampel.

 

Wismar, 22.9.2021

Zurück Nach oben Drucken Hilfe