Information des Landkreises gemäß § 28b Abs. 1 Satz 2 InfSG
Inzidenz an 3 Tagen in Folge über 100
Information des Landkreises gemäß § 28b Abs. 1 Satz 2 InfSG
Der Landkreis Nordwestmecklenburg informiert, dass das Robert-Koch-Institut für den Landkreis Nordwestmecklenburg am heutigen Tag festgestellt hat,
dass die Neuinfektionen mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschritten hat.
Somit greifen ab Montag, 26.04.2021 (00:00 Uhr) die Maßnahmen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s0802.pdf
Wismar, den 24.4.2021
