Information des Landkreises gemäß § 28b Abs. 1 Satz 2 InfSG

Inzidenz an 3 Tagen in Folge über 100

Information des Landkreises gemäß § 28b Abs. 1 Satz 2 InfSG

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg informiert, dass das Robert-Koch-Institut für den Landkreis Nordwestmecklenburg am heutigen Tag festgestellt hat,

dass die Neuinfektionen mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschritten hat.

Somit greifen ab Montag, 26.04.2021 (00:00 Uhr) die Maßnahmen des § 28b des Infektionsschutzgesetzes. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s0802.pdf

Wismar, den 24.4.2021

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