Jugendschöffen gesucht!

Bewerbungen bis 31.01.2023

Der Jugendhilfeausschuss sucht Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordwestmecklenburg, die Interesse an der Mitwirkung in Strafverfahren von jungen Menschen haben. Die ehrenamtliche Tätigkeit des Jugendschöffen soll für die Amtsperiode vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 ausgeübt werden.

Jugendschöffen und ihre Aufgaben:

Jugendschöffen nehmen im Jugendstrafverfahren eine wichtige Rolle ein. Sie arbeiten mit den Richtern kollegial zusammen. Die Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter und haben das gleiche Stimmrecht wie die hauptamtlichen Richter.

Im Jugendstrafrecht nehmen die sozialen und pädagogischen Aspekte einen hohen Stellenwert ein, weshalb hier verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden sind. So können an Stelle von Jugendstrafen unter anderem auch soziale Trainingskurse oder das Ableisten von Sozialstunden angeordnet werden.

Durch diese Gestaltungsspielräume ist hier besonders das Mitwirken von Jugendschöffen gefragt, die Lebens- und Berufserfahrungen haben, nach dem gesunden Menschenverstand handeln sowie die nötige Urteilsberatung und Urteilsfindung besitzen.

Voraussetzungen:

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die

  • im Landkreis Nordwestmecklenburg wohnen
  • am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet sind
  • nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt sind bzw. gegen sie kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann
  • über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen

Entschädigung für das Ehrenamt des Jugendschöffen:

Den gewählten Bürgerinnen und Bürgern darf durch das Ehrenamt kein Nachteil am Arbeitsplatz entstehen. Daher erhalten alle Jugendschöffen eine Aufwandsentschädigung.

Haben wir Ihr Interesse an der Tätigkeit als Jugendschöffe geweckt?

Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 31. Januar 2023 schriftlich beim Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Jugend, Rostocker Straße 76, 23970 Wismar, per Mail an l.schneider@nordwestmecklenburg.de oder per Fax: 03841/ 3040 85186.

Unter Angabe folgender Daten:

  • Familienname, Geburtsname, Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Wohnanschrift
  • Familienstand
  • Beruf
  • Ausgeübte Tätigkeit

Ein Antragsformular steht Ihnen online Unterhalb dieser Meldung zur Verfügung.

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