Öffentlichkeitsbeteiligung Badegewässer
Bekanntmachung des Fachdienstes Öffentlicher Gesundheitsdienst des Landkreises Nordwestmecklenburg
Laut Badegewässerlandesverordnung – BadegewLVO M-V vom 6. Juni 2008 § 3 (1) bestimmt das Gesundheitsamt vor Beginn der Badesaison die Badegewässer. Die an die EU-Kommission zu meldenden Badegewässer werden im Benehmen mit den Gemeinden und kreisfreien Städten festgelegt.
Weiterhin fördert das Gesundheitsamt entsprechend § 11 der BadegewLVO M-V die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Umsetzung dieser Verordnung.
Hiermit teilt das Gesundheitsamt (Fachdienst Öffentlicher Gesundheitsdienst) des Landkreises Nordwestmecklenburg mit, dass die Listen der Badegewässer in der Geschäftsstelle in Wismar, Altwismarstraße 7-17 zu den Sprechzeiten eingesehen werden können.
Im Internet sind diese unter https://www.nordwestmecklenburg.de/de/gesundheitsaufsicht.html zu finden.
Anregungen für die Saison 2025 werden bis zum 17.03.2025 unter der Telefonnummer 03841 3040 5353 entgegen genommen.
