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Deutsch lernen | вивчити німецьку

Sprachkenntnisse | лінгвістичне володіння

Wenn Sie in Deutschland leben, gibt es Angebote, damit Sie Deutsch lernen können. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. In Sprachkursen und Integrationskursen lernen Sie auch etwas über Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung in Deutschland.

Якщо ви живете в Німеччині, є пропозиції, щоб ви могли вивчити німецьку мову. Це важливо, якщо ви шукаєте роботу, маєте заповнити заявки, підтримувати своїх дітей у школі або хочете познайомитися з новими людьми. Ви також повинні знати кілька речей про Німеччину, наприклад, її історію, культуру та правову систему.

Erste Deutschkenntnisse können Sie sich in ehrenamtlich organisierten Deutschkursen aneignen. Viele ehrenamtlich tätige Lehrkräfte wünschen sich eine regelmäßige Teilnahme der Lerninteressierten.

Grund dafür ist, dass das Lernen in einer festen Lerngruppe hilfreich für den Lernfortschritt ist. Neben diesen Deutschkursen gibt es ehrenamtliche, offene Angebote zum Deutschlernen.

Des Weiteren gibt es Deutschkurse mit Lehrkräften, die eine spezielle Ausbildung haben, um Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten. Diese unterrichten zumeist in Bildungseinrichtungen in öffentlich finanzierten Deutschkursen.

Das können beispielsweise Integrationskurse und Berufssprachkurse sein. Es können aber auch Deutschkurse für bestimmte Berufsgruppen sein.

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert in der Regel 700 Unterrichtseinheiten, davon 600 Unterrichtseinheiten Sprachkurs. Eine Unterrichtseinheit besteht aus 45 Minuten. Ein Integrationskurs findet meistens in Vollzeit und vormittags statt.

Es sind aber auch andere Kurszeiten möglich.

Zum Abschluss eines Integrationskurses können Sie das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten. Dazu müssen Sie an einer Sprachprüfung teilnehmen und ein Sprachniveau mit dem Ergebnis B1 erreichen. Außerdem müssen Sie einen Test nach dem Orientierungskurs machen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf Deutsch unter www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html und auf Russisch unter www.bamf.de/RU/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html;jsessionid=085301335C7B5D2FD2EBE61C6B28C572.intranet262

Ja, für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Sie werden automatisch mit der Zulassung von der Kostenbeitragspflicht befreit.

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können an einem Integrationskurs teilnehmen. Sie brauchen dafür einen vorübergehenden Schutz gemäß § 24 AufenthG. Die Zulassung zum Integrationskurs erfolgt auf der Basis des § 44 Abs. 4 AufenthG. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Den Schutz gemäß § 24 AufenthG gewährt Ihnen unsere Ausländerbehörde nach einer offiziellen Registrierung.

Fragen zur Registrierung bei unserer Ausländerbehörde

Für die Teilnahme muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Antrag auf Zulassung gestellt werden.

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Ausweises und eine Kopie Ihres Nachweises für Ihren Aufenthaltstitel bei.

Ihre zuständige Regionalstelle für die Beantragung ist das:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 41J
Nostorfer Str. 1
19258 Nostorf-Horst

Tel. +49 911 943 17952
E-Mail: service@bamf.bund.de

Zur Beantragung

Eine Unterstützung bei der Antragstellung bieten die Träger von Integrationskursen.

Kundinnen und Kunden des Jobcenters Nordwestmecklenburg können auf Nachfrage eine Teilnahmeverpflichtung für einen Integrationskurs erhalten.

Die Termine und Kontaktdaten für die Kurse finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Zur Website

Eine Zulassung zu den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierten Berufssprachkursen ist nach vorheriger Teilnahme an einem Integrationskurs oder mit einem Nachweis von Sprachkenntnissen entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in der Regel ebenfalls schon jetzt unter den Voraussetzungen der Deutschsprachförderverordnung möglich.

Informationen zu Berufssprachkursen finden Sie auf Deutsch unter www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656 und auf Russisch unter www.bamf.de/RU/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf-node.html;jsessionid=64E7489A7AF75E7F4601D71D60D2EFB2.intranet261.

Die Zulassung erfolgt über die örtliche Agentur für Arbeit mit Meldung als arbeitssuchend/arbeitslos oder gegebenenfalls über das BAMF.

Sie finden unter www.nordwestmecklenburg.de/de/kommunale-koordinierung-der-bildungsangebote-fuer-neuzugewanderte.html  im Bereich Medienangebote die Übersicht „Deutsch lernen in NWM - unser Angebot“.

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