Information des Landkreises gemäß § 28b Abs. 2 InfSG_12.5.2021
Inzidenz an 5 Tagen in Folge unter 100
Information des Landkreises gemäß § 28b Abs. 2 InfSG
Der Landkreis Nordwestmecklenburg informiert, dass das Robert-Koch-Institut für den Landkreis Nordwestmecklenburg festgestellt hat,
dass die Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 seit dem 07.05.2021 an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 unterschritten haben.
Damit treten die Maßnahmen des § 28b Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes am Freitag, 14.05.2021 außer Kraft. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html
Die Regelungen der Corona-Landesverordnung M-V bleiben davon unberührt.
Wismar den 12.5.2021

