Kleinprojektefonds im Rahmen des Bundesförderprogramms Aller.Land
Antragsstellungen bis zum 03.05.2026
Gefördert werden nichtkommerzielle Kulturprojekte in Dörfern und kleinen Städten der Aller.Land-Region „Maurine-Radegast-Land“, die eine aktive Beteiligung interessierter Menschen ermöglichen, indem sie Interessierte zum Beispiel in die Gestaltung des Projektes einbeziehen.
Bewerbungen von Kulturschaffenden und Künstler/innen, die nicht in der Aller.Land-Region ansässig sind, sind zulässig. Wichtig ist, dass die Umsetzung des geförderten Projekts in der Aller.Land-Region verortet ist.
Die Projekte sollen folgende Merkmale berücksichtigen:
- Beteiligungsansatz
- künstlerische Formate, soziokulturelle Formate, Formate der kulturellen Bildung
- offener Zugang und Wirkung ins Gemeinwesen: Veranstaltungen sollen öffentlich zugänglich sein und durch geeignete Maßnahmen bekannt gemacht werden.
Es werden Projekte zu folgenden Förderschwerpunkten gefördert: z.B.
- Projekte, die von jungen Menschen konzipiert und umgesetzt werden
- Beteiligungsprojekte mit einem besonderen künstlerischen Ansatz
- Projekte, die verschiedene Zielgruppen einbeziehen, u.a. alte und junge Menschen, Alteingesessene und Neuzugezogene, etc.
Es können nur Projekte gefördert werden, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurde. Die Vorhaben müssen spätestens bis zum 01.12. des aktuellen Kalenderjahres abgeschlossen und mit Verwendungsnachweis und Sachbericht beim Landkreis Nordwestmecklenburg eingereicht sein.
Verfahrensablauf
- Antragsstellung bis zum 03.05.2026
- Eingangsbestätigung und eventuelle Forderung von fehelenden Unterlagen
- Bewilligungsverfahren, dauert voraussichtlich 4 Wochen
- Die Entscheidung über eine Förderung trifft eine unabhängige Jury, die sich aus den Mitgliedern des regionalen Gremiums im Aller.Land-Projekt „Grenzenlos – der Zukunft eine Bühne geben!“ zusammensetzt
- Mittelausschüttung erfolgt nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweis, der Fördermittelempfänger finanziert die Kosten vor
- Verwendungsnachweis: der vollständige Verwendungsnachweis (Sachbericht, zahlenmäßige Aufstellung, Belegliste) ist einen Monat nach Durchführung, spätestens bis zum 01.12.2026 einzureichen, das Formblatt zum Verwendungsnachweis ist zu nutzen
- Prüfung des Verwendungsnachweises
- Bestätigung, Anhörung, Nachforderung, Ausschüttung der Mittel
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Antragsformular
- Aktueller Freistellungsbescheid zum Nachweis der Gemeinnützigkeit
Welche Gebühren fallen an?
- Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Antragstellung bis zum 03.05.2026
- Verwendungsnachweis einreichen bis einen Monat nach Projektende, spätestens bis zum 01.12.2026
Rechtsgrundlage
- Förderrichtlinien des Bundesförderprogramms Aller.Land und seine Bestimmungen zum Kleinprojektefonds
Das Projekt „Grenzenlos – der Zukunft eine Bühne geben.“ ist Teil des Programms „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.“. Das Programm wird gefördert durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sowie die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Programmpartner ist das Bundesministerium des Innern (BMI). Aller.Land ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus).
Kontakt
Juliane Miehe, Projektkoordinatorin Aller.Land
Postanschrift: Postfach 1565, 23958 Wismar
Verwaltungssitz: Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen, Raum 4.102
Fon: +49 3841 3040 4033
Fax: +49 3841 3040 8 4033
Mail: j.miehe@nordwestmecklenburg.de
Web: www.nordwestmecklenburg.de

