Gemeinsam helfen: Unterstützung für die Ukraine | підтримки України
Zutritt zu Verwaltungsgebäuden nur nach vorheriger, telefonischer oder elektronischer, Terminvereinbarung mit ihrem zuständigen Ansprechpartner
(ausgenommen sind die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle sowie Leistungsempfänger für die regelmäßige Barauszahlung von Sozialleistungen).