Zensus 2022: so funktioniert die Befragung

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Symbolbild Zensus 2022

2022 findet nach 11 Jahren wieder eine Volkszählung, verbunden mit einer Gebäude- und Wohnungszählung, statt. Dafür werden in Mecklenburg-Vorpommern etwas mehr als 15 Prozent der Bevölkerung befragt. Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung werden durch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern alle Eigentümerinnen, Eigentümer, Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen postalisch angeschrieben. Für die Durchführung der Befragung der Bevölkerung werden jedoch ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer Anschriften aufsuchen, die mittels eines Stichprobenverfahrens gezogen wurden, und die dort lebenden Personen befragen. Zum Einsatz kommen zwei verschiedene Fragebogen. Den kürzeren Fragebogen kann man gleich an der Haustür beantworten. Die Befragung dauert nur etwa fünf bis zehn Minuten pro Auskunftspflichtigen und umfasst einige wenige Daten zur Person, u. a. Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum. Der zweite längere Fragebogen muss nur an ausgewählten Anschriften von den dort wohnhaften Personen beantwortet werden. Hier werden ergänzend Fragen zur Wohnsituation, zum Beruf und zur (Aus-)Bildung gestellt. Die Beantwortung beansprucht in diesem Fall etwa 15 Minuten. Dieser Fragebogen kann mit der/dem Erhebungsbeauftragten oder aber auch selbstständig bequem online ausgefüllt werden. Für die Volkszählung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Fragen sind jeweils vollständig zu beantworten.

Die Interviewerinnen und Interviewer werden sich vorab zu einem Termin ankündigen. Sie können sich entsprechend ausweisen. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Nordwestmecklenburg sollten in der Zeit von Mitte Mai bis Mitte August auf Post vom Zensus 2022 achten, um ihre Termine nicht zu verpassen. Bestandteil der Terminankündigung sind auch allgemeine Informationen zum Zensus sowie zu den rechtlichen Grundlagen und wie die Daten geschützt werden. Die Interviewer und Interviewerinnen wurden auf Geheimhaltung und Datenschutz verpflichtet.

Die Befragungen werden unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln durchgeführt. Die Erhebungsbeauftragten erhalten hierfür alle notwendigen Materialien. Jedoch ist auch die Mitwirkung jedes Einzelnen bezüglich der Einhaltung der AHA-Regeln gefragt. Sollten Sie Anzeichen einer Covid19-Erkrankung haben oder in Quarantäne sein, informieren Sie bitte die zuständige Erhebungsbeauftragte oder den zuständigen Erhebungsbeauftragten und bitten um eine Terminverschiebung. 

Bei Fragen rund um den Zensus im Landkreis Nordwestmecklenburg stehen die Erhebungsstellen Grevesmühlen und Wismar allen Auskunftspflichtigen und Interessierten zur Verfügung. Fragen beantworten die Interviewer und Interviewerinnen auch gerne bei ihrem Besuchstermin, können aber ebenfalls an die zentrale Hotline unter der Nummer 0385 20747538 gerichtet werden.

Detaillierte Informationen zum Zensus 2022 finden Sie unter www.zensus2022.de.  



Interviewende gesucht: Jetzt bewerben!

Die Erhebungsstellen Wismar und Grevesmühlen suchen auch weiterhin ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer, die von Mitte Mai bis Mitte August die Erhebungen unterstützen und die Interviews durchführen. Interviewerinnen und Interviewer erhalten zuvor eine Schulung. Je nach Erhebungsumfang wird eine einkommensteuerfreie Aufwandsentschädigung von bis zu 2000 EUR gezahlt. Interessierte können sich auf der Homepage des Landkreises www.nordwestmecklenburg.de  auf der Unterseite des Zensus 2022 anmelden.

Kontakt und weitere Informationen

Kontakt Erhebungsstelle Wismar:     Kontakt Erhebungsstelle Grevesmühlen:
zensus-hwi@nordwestmecklenburg.de     zensus-gvm@nordwestmecklenburg.de 
03841/2286459        03881/7591880

 Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.zensus2022.de und unter www.nordwestmecklenburg.de/de/zensus-2022.html

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