Herstellung der Ökologischen Durchgängigkeit Palinger Bach
Bekanntmachung des Fachbereichs Bauordnung und Umwelt des Landkreises Nordwestmecklenburg
Der Wasser und Bodenverband „Stepenitz-Maurine“ hat gem. § 68 WHG die Planfeststellung für den Gewässerausbau „Herstellung der Ökologischen Durchgängigkeit Palinger Bach“ in der Gemeinde Lüdersdorf für die Maßnahmen BW 3,4 und BW 7,8 beantragt. Vor der Planfeststellung ist ein Anhörungsverfahren gem. § 73 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Wasserbehörde ist gem. § 107 (1) LWaG M-V die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Die Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen liegen in der Zeit vom 03.01.2022 bis einschließlich 02.02.2022 im Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung des Amtes Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, gem. § 73 (3) VwVfg M-V während der Dienststunden zu folgenden Zeiten: Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Alle Unterlagen finden Sie hier aufgelistet.
