Pflegeeinrichtungen
Leistungsbeschreibung
Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Die Fachaufsicht hat das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern - IX 320. Bei Fragen des Leistungsrechts sind der Landesverband der Pflegekassen, die Prüfdienste der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen zur Geeignetheit einer Einrichtung, zu freien Kapazitäten oder zu Alternativen zur stationären Unterbringung beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.
Zuständige Stelle
Fachreferat im zuständigen Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Landesverband der Pflegekassen, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV).
Voraussetzungen
Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sachverhaltsdarstellung
Bearbeitungsdauer
Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.