Katastrophenschutz

Leistungsbeschreibung

Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes ist ein Ereignis, das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt oder bedeutende Sachgüter in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz nur wirksam gewährt werden können, wenn die zuständigen Behörden, Stellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.
Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks (THW) auf.

Flyer ( Nordwestmecklenburg )

Hinweis Studienprojekt des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:

Flyer Baulicher Bevölkerungsschutz Gewitter
Flyer Baulicher Bevölkerungsschutz Sturm

Zuständige Stelle

Der Katastrophenschutz ist Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Landkreise und der kreisfreien Städte.

 

 

Zurück Nach oben Drucken Hilfe