Fachgebiet Untere Wasserbehörde
Der Schutz des sauberen Wassers ist wohl das älteste Rechtsgebiet der Welt, denn ohne sauberes Wasser ist kein Leben möglich.
Wer sich in der Welt umsieht kann schnell ermessen, dass wir einen gewaltigen Schatz in unserer Region besitzen, wo reines Trinkwasser jederzeit in nahezu beliebiger Menge zur Verfügung steht. Die Arbeit der unteren Wasserbehörde trägt dazu bei, diesen Schatz zu bewahren.
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Besucheradresse
Landkreis Nordwestmecklenburg
Verwaltungsstandort Grevesmühlen
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Verwaltungsstandort Grevesmühlen
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Postanschrift
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Untere Wasserbehörde
Postfach 1565
23958Wismar, Hansestadt
Fachgebiet Untere Wasserbehörde
Postfach 1565
23958Wismar, Hansestadt
FrauM.Kniest
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6610
- Fax:
- +49 3841 3040-86610
- E-Mail:
- M.Kniest[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.208
FrauD.Holst
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6615
- Fax:
- +49 3841 3040-86615
- E-Mail:
- D.Holst[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.211
FrauK.Hüls
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6614
- Fax:
- +49 3841 3040-86614
- E-Mail:
- K.Huels[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.207
FrauC.Pfeil
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6618
- Fax:
- +49 3841 3040-86618
- E-Mail:
- C.Pfeil[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.207
FrauN.Severin
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6611
- Fax:
- +49 3841 3040-86611
- E-Mail:
- N.Severin[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.211
FrauA.Tietze
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6617
- Fax:
- +49 3841 3040-86617
- E-Mail:
- A.Tietze[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.210
HerrK.Tittel
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6616
- Fax:
- +49 3841 3040-86616
- E-Mail:
- K.Tittel[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.208
HerrB.Wiecha
Börzower Weg 323936Grevesmühlen
- Telefon:
- +49 3841 3040-6613
- Fax:
- +49 3841 3040-86613
- E-Mail:
- B.Wiecha[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.209
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Auskunft und Leistungen
- Abwasser - Beseitigung
- Abwasser: Befreiung von der Genehmigungspflicht für das Einleiten in private Abwasseranlagen beantragen
- Abwasser: Genehmigung für das Einleiten in öffentliche Abwasseranlagen beantragen
- Abwasser: Genehmigung für das Einleiten in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
- Abwasser: Genehmigung für das Einleiten in private Abwasseranlagen beantragen
- Abwasser: Genehmigung für das Einleiten in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Allgemein wassergefährdende Stoffe - Anzeige von JGS Anlagen
- Anlagen an Gewässern- Anzeigepflicht
- Ausgleichszahlungen in Wasserschutzgebieten
- Baggerungen, die Entnahme von Kies, Sand, Steinen oder Anschüttungen im Bereich von Häfen und schiffbaren Gewässern Anzeigepflicht/Genehmigung
- Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind: Zulassung beantragen
- Befreiung von Verboten in Wasserschutzgebieten
- Befreiung von der Betriebspflicht
- Benutzung eines Gewässers: Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragen
- Betrieb oder wesentliche Änderung von Häfen, Anlege- oder Umschlagstelle - Anzeigepflicht/Genehmigung
- Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
- Entscheidungen aufgrund von Schutzgebietsfestsetzungen
- Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
- Erdaufschluss: Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen
- Erdaufschluss: Durchführung anzeigen
- Erdaufschluss: Erlaubnis beantragen
- Erdaufschlüsse
- Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts abgeben
- Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen in, über oder unter den schiffbaren Gewässern oder an deren Ufern - Anzeigepflicht/Genehmigung
- Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlege- oder Umschlagstellen - Anzeigepflicht/Genehmigung
- Errichtung oder wesentliche Änderung von Häfen - Anzeigepflicht/Genehmigung
- Genehmigung zum Außerbetriebsetzen von Stauanlagen
- Gewässerschutzbeauftragten bestellen
- Grundwasser: Entnahme melden
- Grundwasser: Erlaubnis für die Entnahme beantragen
- Planfeststellung, Plangenehmigung Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
- Setzen und Betreiben von Schifffahrtszeichen Anzeigepflicht/Genehmigung
- Wassergefährdende Stoffe - gewerblicher Umgang - Anzeige von LAU und HBV-Anlagen
- Wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen nach IZÜV