Untere Wasserbehörde
Der Schutz des sauberen Wassers ist wohl das älteste Rechtsgebiet der Welt, denn ohne sauberes Wasser ist kein Leben möglich.
Wer sich in der Welt umsieht kann schnell ermessen, dass wir einen gewaltigen Schatz in unserer Region besitzen, wo reines Trinkwasser jederzeit in nahezu beliebiger Menge zur Verfügung steht. Die Arbeit der unteren Wasserbehörde trägt dazu bei, diesen Schatz zu bewahren.
Montag: | geschlossen |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Hinweis:
Und nach telefonischer Terminvereinbarung.
Anschrift
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Untere Wasserbehörde
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Fachgebiet Untere Wasserbehörde
Börzower Weg 3
23936Grevesmühlen
Postanschrift
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Untere Wasserbehörde
Postfach 1565
23958Wismar
Fachgebiet Untere Wasserbehörde
Postfach 1565
23958Wismar
FrauM.Kniest
- Telefon:
- +49 3841 3040-6610
- Fax:
- +49 3841 3040-86610
- E-Mail:
- M.Kniest[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.208
HerrD.Behrendt
Postfach 156523958Wismar
- Telefon:
- +49 3841 3040-6616
- Fax:
- +49 3841 3040-86616
- E-Mail:
- D.Behrendt[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.211
FrauG.Gottschalk
Postfach 156523958Wismar
- Telefon:
- +49 3841 3040-6615
- Fax:
- +49 3841 3040-86615
- E-Mail:
- G.Gottschalk[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.211
FrauK.Hüls
Postfach 156523958Wismar
- Telefon:
- +49 3841 3040-6614
- Fax:
- +49 3841 3040-86614
- E-Mail:
- K.Huels[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.207
FrauC.Pfeil
Postfach 156523958Wismar
- Telefon:
- +49 3841 3040-6618
- Fax:
- +49 3841 3040-86618
- E-Mail:
- C.Pfeil[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.207
FrauA.Tietze
Postfach 156523958Wismar
- Telefon:
- +49 3841 3040-6617
- Fax:
- +49 3841 3040-86617
- E-Mail:
- A.Tietze[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.210
HerrB.Wiecha
Postfach 156523958Wismar
- Telefon:
- +49 3841 3040-6613
- Fax:
- +49 3841 3040-86613
- E-Mail:
- B.Wiecha[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.209
FrauN.Severin
Postfach 156523958Wismar
- Telefon:
- +49 3841 3040-6611
- Fax:
- +49 3841 3040-86611
- E-Mail:
- N.Severin[at]nordwestmecklenburg.de
- Raum:
- 4.208
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Auskunft und Leistungen
- Abwasser - Beseitigung
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Allgemein wassergefährdende Stoffe - Anzeige von JGS Anlagen
- Anlagen an Gewässern- Anzeigepflicht
- Ausgleichszahlungen in Wasserschutzgebieten
- Baggerungen, die Entnahme von Kies, Sand, Steinen oder Anschüttungen im Bereich von Häfen und schiffbaren Gewässern Anzeigepflicht/Genehmigung
- Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind, zulassen, beantragen
- Befreiung von Verboten in Wasserschutzgebieten
- Befreiung von der Betriebspflicht
- Betrieb oder wesentliche Änderung von Häfen, Anlege- oder Umschlagstelle - Anzeigepflicht/Genehmigung
- Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz Bestellung
- Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
- Entscheidungen aufgrund von Schutzgebietsfestsetzungen
- Erdaufschlüsse
- Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts abgeben
- Erlaubnisfreie Benutzung von Grundwasser
- Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen in, über oder unter den schiffbaren Gewässern oder an deren Ufern - Anzeigepflicht/Genehmigung
- Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlege- oder Umschlagstellen - Anzeigepflicht/Genehmigung
- Errichtung oder wesentliche Änderung von Häfen - Anzeigepflicht/Genehmigung
- Genehmigung zum Außerbetriebsetzen von Stauanlagen
- Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
- Planfeststellung, Plangenehmigung Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
- Setzen und Betreiben von Schifffahrtszeichen Anzeigepflicht/Genehmigung
- Wassergefährdende Stoffe - gewerblicher Umgang - Anzeige von LAU und HBV-Anlagen
- Wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung §§ 8, 9 WHG - Grundwasser
- Wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung §§ 8, 9 WHG
- Wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen nach IZÜV